ZUM PROBLEM DER TERMINOLOGISCH-KONZEPTUELLEN ÄQUIVALENZ ZWISCHEN ZWEI SPRACH- UND KULTURGEMEINSCHAFTEN: DIE SOGENANNTEN „DIFFERENZEN“ ZWISCHEN DEN SACHEN
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Hans-Harry Drößiger
Publikuota 2007-01-01
https://doi.org/10.15388/Klbt.2007.7561
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Drößiger, H.-H. (2007) “ZUM PROBLEM DER TERMINOLOGISCH-KONZEPTUELLEN ÄQUIVALENZ ZWISCHEN ZWEI SPRACH- UND KULTURGEMEINSCHAFTEN: DIE SOGENANNTEN „DIFFERENZEN“ ZWISCHEN DEN SACHEN”, Kalbotyra, 57, pp. 82–92. doi:10.15388/Klbt.2007.7561.

Santrauka

Dass gerade das Äquivalenzproblem und der große Sach- und Fachbereich des Rechts ein spezifisches Verhältnis zueinander haben, zeigen Arntz/Picht/Mayer wie folgt:
„So sind beispielsweise die zwischensprachlichen Begriffsunterschiede in den Rechtsterminologien besonders ausgeprägt. Dies liegt nahe, wenn man bedenkt, daß das Recht einzig und allein durch die (jeweilige) Sprache lebt. Der juristische Fachwortschatz ist daher immer an eine bestimmte Rechtsordnung gebunden, die sich im Laufe eines historischen Prozesses entwickelt hat und sich von den übrigen Rechtsordnungen unterscheidet.“ (2004, 149)
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