Dieser Beitrag besteht aus zwei Teilen. Im ersten wird die Beziehungen des lehnrechtlichen Typus in der adligen Gesellschaft des Großfürstentums Litauen behandelt. Im zweiten folgt dann die Analyse der konkreten Fälle der Verwendung der Bezeichnung „Feudalrecht” (ius feodali) in den großfürstlichen und adligen Dokumenten vom Beginn des 15. bis zur zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Zur Herrschaftszeit des Großfürsten Vytautas (1392–1430) breitete sich in Litauen das System des Benefizialwesens aus, indem der Herrscher seinen Adligen die Güter für ihren Dienst schenkte. Durch diese grundherrschaftliche Aktion wurde die Relation zwischen dem Großfürsten und Adligen durch die Kategorien der Lehnsverfassung ergänzt. In den 20-er Jahren des 15. Jahrhunderts finden wir in den großfürstlichen Urkunden auch den Terminus ius feodali (Schenkungen iure feodali alias lenskim).
Die neuen Voraussetzungen zur Entfaltung des Lehnrechtes entstanden in Litauen in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts. Das Vorhandensein der an den hochadligen Höfen dienenden Kleinadligen (Bojaren) zeigen, daß in Litauen Ende des 15. Jahrhunderts die Ansätze zur Herausbildung der Lehnsverfassung durchaus vorhanden waren. Schon im 14. Jahrhundert war der litauische Adel ein uneinheitliches Gebilde, die Entstehung der neuen sozialen Schicht (des Dienstadels) hat diese Schichtung noch vergrößert. Die Bojaren haben ihren Herren iure feodali gedient, also die Güter aus ihren Händen erhalten und in ihren Heerabteilungen sowie der Hofverwaltung einen Dienst geleistet. So haben auch Termini des Ersten Litauischen Statuts (1529) – feudum und vassallus – nicht die Beziehungen zwischen dem Herrscher und den Adligen, sondern die Relation zwischen dem Hochadligen (pan, baro) und dem Adligen (bojar, nobilis) bezeichnet. In den großfürstlichen Urkunden kehrt der lehnrechtliche Termin (bezeichnenderweise in der ruthenischen Sprache – правом ленным) erst zur Regierungszeit des Sigismundus Augustus (1548–1572) zurück.
Trotz der vorherrschenden Skepsis in der Historiographie kann man somit feststellen, daß in der zweiten Hälfte des 15. und zu Beginn des 16. Jahrhunderts die Feudalisierung ein wichtiges Merkmal der litauischen adligen Gesellschaft darstellte.

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